Wann die Notrufnummer 117 nicht helfen kann

Anrufe sind wichtig, aber nicht in jedem Fall ist die Polizei der richtige Ansprechpartner. Dass Sie bei einem Problem stets sofort an uns denken, ist eine gute Sache. Manchmal gelangen aber auch Anliegen per Irrtum zu uns, bei denen wir leider nicht behilflich sein können.

In meinen vergangenen Artikeln habe ich Ihnen bereits über den Alltag und die Herausforderungen in den Einsatzzentralen erzählt. Selbstverständlich tun wir in jeder Situation unser Möglichstes, das ist unser Beruf. Manchmal entsprechen unsere Möglichkeiten aber nicht den Vorstellungen der Anrufenden – und für einige Dinge sind wir schlichtweg nicht die richtigen Ansprechpartner.

Privatrechtliche Konflikte sind tatsächlich privat

Auf Ihrem Privatparkplatz steht ein fremdes Fahrzeug? Das ist sehr ärgerlich, ich verstehe Sie gut. Leider können wir Ihnen in diesem konkreten Fall nicht weiterhelfen: Auf Privatboden abgestellte Fahrzeuge dürfen nämlich in der Regel nicht durch die Polizei abgeschleppt werden. Der Eigentümer des Parkplatzes oder die Verwaltung kann ein Fahrzeug abschleppen lassen, muss aber in der ersten Phase für die Kosten aufkommen. Diese können dann auf privatrechtlichem Weg beim Fahrzeughalter eingeklagt werden.

Via SMS können Sie eine Abfrage zum Halter oder der Halterin des Fahrzeugs tätigen: Senden Sie die Nummer des Kontrollschilds (z.B. BE00000) an die Zielnummer 939 und warten Sie die Antwort ab. Wenn die Halterdaten nicht gesperrt sind, werden Sie die gewünschten Auskünfte erhalten. Die Kosten und weitere Informationen zu Halterauskünften, finden Sie beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern. Sollten die Daten gesperrt sein und sie deshalb keine Auskunft erhalten, sind auch wir nicht befugt, Daten herauszugeben.

Anzeigen können nicht telefonisch aufgenommen werden

Ausschliesslich auf Ihre telefonischen Aussagen gestützt können wir keine Anzeige aufnehmen.

Sie teilen uns zum Beispiel mit, dass Sie soeben durch einen anderen Automobilisten rechts überholt wurden. Als Zeuge können Sie grundsätzlich eine Anzeige einreichen, müssen aber dafür in eine Polizeiwache gehen, damit Ihre Aussage persönlich und schriftlich festgehalten werden kann.

Stellen Sie sich vor, Sie haben Streit mit einer anderen Person. Nun ruft diese aus der resultierenden schlechten Laune heraus in der Notrufzentrale an und teilt uns mit, dass Sie eine Widerhandlung begangen hätten. Fänden Sie es richtig, wenn wir ohne weitere Prüfung eine Anzeige gegen Sie erfassen würden?

Wir wissen nicht, wo der Handydieb ist

Ein häufiger Irrtum ist, dass wir per Knopfdruck ein gestohlenes Mobiltelefon orten können. Das wäre zwar in der Tat praktisch, ist aber leider nicht möglich. Manche Hersteller ermöglichen Ihnen, über ein weiteres Gerät wie zum Beispiel Ihren Computer Ihr Mobiltelefon zu orten, sofern die Funktion aktiviert und das Telefon eingeschaltet ist.

Und was sonst noch so passieren kann…

  • Auch wir sind dem Datenschutz unterstellt und können bzw. dürfen nicht sämtliche Anfragen einfach so beantworten und Auskünfte erteilen.
  • Die Polizei ist kein Taxidienst, wenn nach dem Ausgang kein Bus oder Zug mehr fährt.
  • Einsatzdisponentinnen und -disponenten sind nicht für Auskünfte über die aktuelle Uhrzeit oder die Wettervorhersage zuständig. Es ist wichtig, dass unsere Leitungen für Notfälle frei sind.

Klingt das für Sie allzu weit hergeholt? Glauben Sie mir, das sind echte Müsterchen aus dem Alltag in der Notrufzentrale. Wie so oft gilt auch hier: Es gibt nichts, dass es nicht gibt.

Weiter erschienen in der Serie «Rund um die Einsatzzentralen»:

Teil I: Regionale Einsatzzentralen: Viel mehr als nur eine Telefonstimme
Teil II: Wie ein Notfall in der Regionalen Einsatzzentrale bearbeitet wird
Teil III: Aus der Einsatzzentrale: Wenn wir überall sein müssen
Teil IV: Wann Sie den Notruf wählen sollten – und welchen

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