Wann Sie den Notruf wählen sollten – und welchen

Die eingehenden Anrufe bei der Einsatzzentrale sind sehr unterschiedlicher Art. In den letzten Beiträgen habe ich Ihnen schon erzählt, wie wir die Triage machen. Heute möchte ich noch kurz darüber schreiben, wann Sie am besten welchen Notruf wählen – und warum wichtig und dringend nicht immer ganz dasselbe ist.

Vielleicht ist Ihnen in den letzten Beiträgen bereits aufgefallen, dass ich häufig von eingehenden Anrufen geschrieben habe und nicht explizit von Notrufen. Diese Wortwahl habe ich ganz bewusst gewählt. Tatsächlich ist es so, dass die Kurznummern der Rettungsdienste in erster Linie für Notrufe bestimmt sind. Für den ersten Teil der Serie haben wir eine kleine Grafik über die eingehenden Anrufe im Jahr 2015 gemacht, hier ist sie nochmals:

* BERN: Stadt und Region Bern
MEOA: Mittelland, Emmental und Oberaargau
BO: Berner Oberland
SJB: Seeland und Berner Jura

Aufgrund der Zahlen können Sie leicht erkennen, dass wir eine hohe Anzahl von Anrufen erhalten, die nicht wirklich als Notrufe zu bezeichnen sind. Das hängt damit zusammen, dass das Bewusstsein für das Wesen eines Notfalls heute nicht mehr so vorhanden ist. Wir alle haben immer Mobiltelefone dabei – warum nicht schnell bei der Polizei anrufen, da wird einem sicherlich geholfen, so die gängige Überlegung.

Nicht jede polizeiliche Angelegenheit ist ein Notfall

Oft müssen wir die Dringlichkeit eines Vorfalls dann am Telefon etwas relativieren. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Herr G. ruft in der Nacht von Freitag auf Samstag um 02.45 Uhr auf die Notrufnummer der Polizei an. Er will eine Anzeige aufgeben, denn vor drei oder vier Tagen wurde ihm sein Velo gestohlen. Er kann sich gar nicht mehr so genau erinnern, wann es war, aber die Polizei muss sich doch darum kümmern.

Handelt es sich bei diesem Anruf aus Ihrer Sicht um einen Notruf, welcher einen sofortigen Polizeieinsatz bedingt? Ich muss Ihnen sagen: Nein, diese Meldung macht definitiv keinen sofortigen Einsatz nötig. Das Fahrrad ist bereits eine Weile verschwunden, eine Intervention der Polizei würde daran nichts ändern. Die Kollegen auf der Polizeiwache werden die Anzeige gerne während der Öffnungszeiten entgegen nehmen – oder Herr G. könnte die Anzeige sogar mitten in der Nacht online erstatten.

Für Sie als Leserin oder Leser ist das jetzt vielleicht ganz logisch. Die Betroffenen jedoch sind darüber oft gar nicht glücklich und häufig lassen sie ihrem spontanen Frust freien Lauf. Sie würden mir wahrscheinlich gar nicht glauben, was ich schon alles für Beschimpfungen und «Schlämperlige» gehört habe. In der Regel nehmen wir solche Aussagen nicht persönlich.

Es ist etwas passiert – welcher Notruf ist der richtige?

Bei der Einordnung der Handlungsdringlichkeit müssen wir so strikt sein, damit wir für Sie da sein können, wenn Sie einmal tatsächlich sofort unsere Hilfe brauchen. Ich möchte jetzt mit Ihnen zum Abschluss ein kleines Quiz machen. Und die Antworten liefere ich Ihnen sehr gerne gleich mit:

  • Welche Kurznummer wählen Sie, wenn Sie medizinische Hilfe benötigen?
    Antwort: Die 144, ganz genau.
    .
  • Und wen rufen Sie da eigentlich genau an?
    Antwort: Richtig, die Sanitätsnotrufzentrale.
    .
  • Welche Kurznummer wählen Sie, wenn Sie den Polizeinotruf erreichen wollen?
    Antwort: Die 117 ist korrekt! Und wo Sie dort landen, ist mittlerweile auch klar; wenn Sie sich im Kanton Bern aufhalten, landen Sie in der örtlich zuständigen Regionalen Einsatzzentrale der Kantonspolizei Bern – vielleicht sogar bei mir.
    .
  • Mit wem werden Sie verbunden, wenn Sie den allgemeinen Notruf 112 wählen?
    Antwort: Hier in der Schweiz ist es so geregelt, dass Sie ebenfalls in eine Notrufzentrale der zuständigen Kantonspolizei verbunden werden.
    .
  • Welche Kurznummer geben Sie ein, wenn das Auto des Nachbarn brennt?
    Antwort: Auch das ist völlig richtig: die 118!
    .
  • Und wohin werden Sie genau verbunden?
    Antwort: Nun wird es etwas kniffliger, denn die Antwort hängt von einigen Bedingungen ab:
    .
    1.   Sie wohnen in der Gemeinde Bern und wählen die 118 mit einem Festnetzanschluss: Sie werden direkt mit der Feuerwehreinsatzleitzentrale der Berufsfeuerwehr Bern verbunden.
    2.   Sie wohnen ausserhalb der Gemeinde Bern und wählen die 118 mit einem Festnetzanschluss: Sie werden mit der Feuermeldezentrale verbunden.
    3.   Sie benützen ein Mobiltelefon und wählen die 118: Sie werden mit der Feuermeldezentrale verbunden. Ihr Standort im Kanton Bern hat in diesem Fall keinen Einfluss.

Übrigens: Wer steckt denn eigentlich hinter der Feuermeldezentrale? Im Kanton Bern sind das ebenfalls die Einsatzzentralen der Kantonspolizei. Wir verfügen an jedem Arbeitsplatz über die nötige Software, um die örtlich zuständige Feuerwehr zu alarmieren. Auch automatische Brandalarme ausserhalb der Gemeinde Bern landen bei uns und werden entsprechend bearbeitet.

Ich gratuliere, Sie haben das Quiz hervorragend gemeistert!

P. S. Noch eine wichtige Anmerkung bezüglich der Kurznummern:

Die sehr ähnlichen Nummern der Telefonauskunftsdienste sind vierstellig und lauten 1811 und 1818. Auf diesen Nummern erhalten Sie Auskünfte, via 118 alarmieren Sie Rettungskräfte der Feuerwehr.

Weiter erschienen in der Serie «Rund um die Einsatzzentralen»:
Teil I: Regionale Einsatzzentralen: Viel mehr als nur eine Telefonstimme
Teil II: Wie ein Notfall in der Regionalen Einsatzzentrale bearbeitet wird
Teil III: Aus der Einsatzzentrale: Wenn wir überall sein müssen

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9 Kommentare

  1. Magdalena

    Super erklärt. Ja, die 1818 und die 118 sind ja wirklich ähnlich und in der Hitze des Gefechts könnte man, wenn man sich nicht richtig konzentriert, diese Nummern verwechseln. Deshalb ist wohl trotz der manchmal prekären Situation nötig, ruhig Blut zu bewahren. Die Polizisten in der Notrufzentrale werden es Ihnen danken!!
    Guter Beitrag und danke für Ihren Einsatz.

  2. Collin

    Wenn ein heimbewohner sich lärmbelästigt fühlt . Kann er sich mit der polizei in Verbindung setzten.

    • Sibylle Lohmüller

      Guten Tag
      Leider können wir den genauen Sachverhalt nicht nachvollziehen. Sie können sich jedoch gerne telefonisch bei einer Polizeiwache in Ihrer Nähe melden, um die detaillierte Situation zu schildern. Die Kontaktinformationen der Polizeiwachen finden Sie auf unserer Website.
      Freundliche Grüsse
      Sibylle Lohmüller
      Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit, Kantonspolizei Bern

  3. Oberholzer Monika

    Sehr geehrte Frau Lohmüller,
    Notfall, oder kein Notfall???
    Heute Abend um 22.30 Uhr war ich für heute auf der letzten „Hundewaggel-Tour“ durch unser Dorf.
    Da raste mit hohem Tempo und sehr lautem Motor in der 50er Zone ein junger Mann mit einer Motocrossmaschine vorbei. Ca. 10 Min. später raste er noch schneller und lauter in die andere Richtung. Ein zweiter Motocross-Fahrer hinterher. Das kommt mehr , oder weniger jedes Wochenende vor.
    Was mich aber sehr geschockt hat…und darum frage ich, ob das ein Notfall gewesen wäre…war, dass auf beiden Maschinen bei diesem enorm hohen Tempo, sehr junge, wenn nicht sogar minderjährige MÄDCHEN OHNE HELM, MIT KURZEN HOSEN UND T-SHIRT MIT FUHREN!!! Ich war hin und her gerissen um anzurufen. Ich hatte große Angst um diese zwei Mädchen. Wenn was mit ihnen passiert, würde ich mir große Vorwürfe machen, dass ich nicht angerufen habe!
    Wenn das meine Mädchen wären, wäre ich sehr froh, wenn das jemand melden würde!
    Ich danke Ihnen im voraus für eine für mich wichtige Antwort.
    Freundliche Grüße
    Monika Oberholzer

    • Kommunikation/Communication

      Sehr geehrte Frau Oberholzer
      In dem Fall wäre es tatsächlich gut gewesen, wenn Sie uns unverzüglich über den Notruf 117 kontaktiert hätten. Wir hätten so rasch reagieren und die fehlbaren Lenker unter Umständen anhalten können.

      Freundliche Grüsse

      Kantonspolizei Bern
      Kommunikation

  4. Ernst Esch

    Gestern fuhr ich auf der Autobahn zwischen Gland und Morges, und da hatte man einfach die Autobahn einspurig gemacht, dreimal, aber nur für ein paar Meter. Kein Grund! Das war reine Schikane, und es führte zu fürchterlichen Staus. In meinem Fall habe ich eine halbe Stunde verloren, aber ich bin mir sicher, dass man zwei Stunden früher weit mehr zu leiden hatte.
    Ich würde gern wissen, wie und wo man so etwas meldet. Es geht doch nicht an, dass man sich das einfach bieten lassen muss. Oder muss ich auf eine Polizeiwache gehen und Anzeige erstatten?
    Vielen Dank zum voraus für eine Klarstellung
    Ernst Esch

    • Letizia Paladino

      Sehr geehrter Herr Esch
      Wenn Sie sich über die Signalisation auf den Autobahnen beschweren möchten, können Sie ein E-Mail an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) senden. Das ASTRA ist die zuständige Schweizer Behörde für die Strasseninfrastruktur und den Individualverkehr. Die Adresse lautet: info@astra.admin.ch
      Freundliche Grüsse
      Letizia Paladino
      Kommunikation

  5. Walter Zweifel

    Darf ich eine Notrufnummer testen und festzustellen ob es funktioniert.
    Bei Handys und Smartphone kann man einen Notfallknopf einrichten und sogar einen Notfallpass.
    Ich bin erstaunt wie viele Leute das nicht wissen oder benutzen.

    Mit freundlichen Grüssen
    W. Zweifel

    • Kommunikation/Communication

      Guten Tag Herr Zweifel
      Besten Dank für Ihren Kommentar und die Anfrage. Es gibt verschiedene Wege die Notrufnummern zu wählen. Zum Beispiel auch über unser App «Police Bern».
      Da es wichtig ist, dass unsere Notruflinien jederzeit für Notfälle erreichbar sind, raten wir aber im Allgemeinen von Testanrufen auf Notrufnummern ab.
      Freundliche Grüsse
      Kommunikation
      Kantonspolizei Bern

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