Achtung, Einschleichdiebe – schützen Sie sich!

Unverschlossene Türen und Fenster locken Einschleichdiebinnen und -diebe an und stellen eine unterschätzte Gefahr dar. Schützen Sie Ihr Zuhause und Ihr Fahrzeug mit einfachen, aber effektiven Massnahmen.

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Stellen Sie sich einen gemütlichen Winterabend vor: Draussen ist es kalt und dunkel, Sie sitzen gemütlich mit einer Tasse Tee im düsteren Wohnzimmer vor dem Fernseher. Es wird ein gemütlicher Winterabend werden, abgesehen von einem kleinen Detail: Sie haben die Wohnungstür noch nicht abgeschlossen. Dies scheint aber nicht weiter schlimm zu sein, denn immerhin sind Sie noch wach – bis auf die wenigen Minuten, die Sie vor dem Fernseher kurz eingenickt sind. Aber Achtung, genau solche Momente sind es, die Einschleichdiebinnen und -diebe ausnutzen.

Expertentipps zu Einschleichdiebstählen

Die Täterschaft nutzt unverschlossene Türen und Fenster, um unbemerkt in Wohnungen, Häuser und Fahrzeuge einzudringen. Das Diebesgut kann dabei von Jacken aus dem Fahrzeug bis zu einem Portemonnaie von der Kommode im Eingangsbereich der Wohnung alles sein. Betroffen sind vor allem Wohnhäuser, Geschäftsräumlichkeiten und Fahrzeuge – oft in ländlichen Regionen. Im ganzen Kanton wird durchschnittlich ein Einschleichdiebstahl pro Tag gemeldet. Ein Grossteil dieser Einschleichdiebstähle kann mit einfachen Massnahmen bekämpft werden. Markus Friedli, Fachbereichsleiter Beratung und Projekte bei der Prävention der Kapo Bern, betont dabei: «Drehen Sie den Schlüssel, schliessen Sie Fenster und verhindern Sie damit grösseren Schaden. Diese einfachen Sicherheitsmassnahmen gilt es bei Tag und Nacht einzuhalten. Auch wenn die Täterschaft keine Konfrontation mit Anwesenden sucht, nutzt sie den lautlosen Einstieg in Ihre Privatsphäre, um Diebstähle zu begehen. Falls Sie dies bemerken, machen Sie auf sich aufmerksam, ohne die Konfrontation mit der Täterschaft zu suchen. Spielen Sie nicht die Heldin oder den Helden und stellen Sie sich beispielsweise nicht in den Fluchtweg, sondern alarmieren Sie umgehend die Polizei. Auch wenn Sie verdächtige Wahrnehmungen machen, melden Sie diese der Polizei über den Notruf 117 oder 112.» Fremde Personen in den eigenen vier Wänden haben oftmals nicht nur materiellen Schaden zur Folge, sondern stellen auch einen Eingriff in die persönliche Sphäre dar. «Die Opfer fühlen sich nicht nur bestohlen, sondern auch in ihrer persönlichen Sicherheit angegriffen», ergänzt Friedli. Erfahren Sie hier weitere Verhaltenstipps, wie Sie sich vor Einbruchdiebstählen schützen können.

Einschleich- oder Einbruchdiebstahl?

Wenn Einbrecherinnen und Einbrecher in Wohn- bzw. Geschäftsgebäude oder Fahrzeuge eindringen und Gegenstände entwenden, gibt es zwei Kategorien des Diebstahls. Verschafft sich die Täterschaft gewaltsam Zutritt, indem sie beispielsweise eine Türe aufbricht oder eine Scheibe einschlägt, stellt dies einen Einbruchdiebstahl dar. Ist es der Täterschaft jedoch ohne Gewaltanwendung möglich, durch eine offenstehende Türe oder ein offenstehendes Fenster in ein Gebäude oder Fahrzeug einzudringen, spricht man von einem Einschleichdiebstahl.

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