«Das wollte ich schon lange wissen»: Ihre Fragen an uns

Die Kantonspolizei Bern erhält viele Fragen aus der Bevölkerung. Einige davon haben wir bereits in einem ersten Beitrag beantwortet. In diesem Beitrag geht es nun in eine zweite Runde mit Antworten auf Ihre Fragen.

© Adobe Stock – Kara

Wie muss ich mich verhalten, wenn eine Velofahrerin oder ein Velofahrer fahrend den Fussgängerstreifen überqueren möchte?

Der/die Velofahrer/-in hat kein Vortritt. Somit muss das Fahrzeug grundsätzlich nicht anhalten. Wenn Sie die Situation erkennen und merken, dass sich die Velofahrerin oder der Velofahrer falsch verhält, also losfahren wird, sind Sie dennoch zu besonderer Vorsicht verpflichtet und müssen unter Umständen trotzdem anhalten.

Darf ich mein Motorrad auf einem Parkplatz für Velos abstellen?

Nein, denn es ist gesetzlich geregelt, dass Fahrzeuge nur auf Parkplätzen parkiert werden dürfen, die grössenmässig und aufgrund der Signalisation für sie bestimmt sind. Motorräder dürfen also weder auf Velo- noch auf Autoparkplätzen abgestellt werden, sondern nur auf den für sie vorgesehenen und gekennzeichneten Parkfeldern.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich eine Busse aus dem Ausland erhalten habe?

Reagieren Sie entsprechend der Aufforderung auf dem Schreiben. Es lohnt sich allenfalls zu prüfen, ob die Busse echt ist, bevor Sie eine Zahlung tätigen oder weitere Daten bekannt geben.

Muss ich die Busse bezahlen, wenn jemand anderes mit meinem Auto zu schnell gefahren ist?

Nein, aber in diesem Fall müssen Sie den fehlbaren Lenkenden bekannt geben. Über das Online-Bussenportal können Sie die Ordnungsbusse der verantwortlichen Person zuweisen. Diese erhält dann eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein zugeschickt.
Diese Meldung können Sie auch per Post oder online via Kontaktformular einreichen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Jemand hat bei meinem Auto einen Parkschaden verursacht, kann ich eine Anzeige aufgeben?

Hat jemand bei Ihrem Auto einen Schaden verursacht, ohne sich darum zu kümmern, können Sie bei der Polizei eine Anzeige aufgeben. Sie nimmt in solchen Fällen den Schaden und die Spuren am Fahrzeug der Geschädigten oder des Geschädigten auf und versucht den Verursacher oder die Verursacherin zu ermitteln.

Welche Angaben benötige ich, wenn ich bei einem Parkschaden eine Anzeige aufgeben möchte?

Damit Sie eine Anzeige machen können, benötigen wir von Ihnen Ort, Datum und Zeit des Ereignisses, möglichst genaue Angaben des beteiligten Fahrzeuges (Art, Marke, Farbe, Kontrollschild), nach Möglichkeit Zeugen und eine genaue Beschreibung des Vorfalls.

Gibt es etwas, was Sie schon lange wissen wollten und in unseren beiden Beiträgen noch nicht beantwortet wurde? Dann schreiben Sie Ihre Frage direkt in die Kommentare. 

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