Wie der schweizweite Sirenenalarm funktioniert

Bald ist es wieder soweit: Der Sirenenalarm wird getestet. Wer kümmert sich eigentlich darum, dass die Alarmierung funktioniert? Welche Alarmarten gibt es? Und was müssen Sie tun, wenn Sie eine Sirene zu einer nicht kommunizierten Testzeit hören?

Eins haben Katastrophen und Gefahrensituationen in der Regel gemeinsam: Sie treten mit kurzer oder gar ohne Vorwarnungszeit ein. Aus diesem Grund muss die Bevölkerung innert kurzer Zeit gewarnt und alarmiert werden können. Möglich ist dies etwa über das Radio oder die nationale Alarmplattform Alertswiss. Je nachdem wird via Sirenenalarm darauf aufmerksam gemacht, dass diese Informationskanäle konsultiert werden müssen.

Wie funktionieren Warnung und Alarmierung?

Eine Warnung der Bevölkerung, zum Beispiel vor bevorstehenden Naturgefahren, geschieht ohne vorgängigen Sirenenalarm über Medien wie Radio und Fernsehen. Ab einer gewissen Gefährdungsstufe wird auch über die Alarmplattform Alertswiss gewarnt.

Wir hingegen ein Sirenenalarm ausgelöst, fordert dieser die Bevölkerung konkret auf, umgehend via Radio einen Kanal der Senderkette der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) – SRF, RTS, RSI oder RTR – einzuschalten. Dort werden dann umgehend Informationen zum Ereignis sowie Verhaltensweisungen live verlesen. Zeitgleich wird die gleiche Meldung auch auf Alertswiss publiziert.

Um die Bevölkerung der Schweiz via Radio während des ganzen Jahres rund um die Uhr und sofort erreichen zu können, hat die SRG das System Information Catastrophe Alarme Radio Organisation (ICARO) geschaffen. Alle Einsatzzentralen der Schweizerischen Polizeikorps sind an ICARO angeschlossen und können auf diese Weise eine Information veranlassen, falls eine Gefahrensituation dies erfordert.

Die Verantwortung ist breit abgestützt

Die stationären Sirenen in der ganzen Schweiz werden einheitlich über das System Polyalert des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) angesteuert. Die Auslösegeräte befinden sich unter anderem in den Einsatzzentralen der verschiedenen Kantonspolizeien. Bei einer Sirenenauslösung werden in den betroffenen Gemeinden unter Umständen zusätzliche Massnahmen ergriffen. Dies können zum Beispiel Telefonketten für abgelegene Liegenschaften oder das Abfahren von abgelegenen Gebieten mit mobilen Sirenen sein.

Das BABS ist für die übergeordneten Prozesse zur Warnung und Alarmierung zuständig, so auch für die Koordination rund um Polyalert. Im Kanton Bern kümmern sich das kantonale Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär sowie die jeweiligen Gemeinden um die Umsetzung der Vorgaben. Für die Auslösung des Alarms sind die Regionalen Einsatzzentralen der Kantonspolizei Bern zuständig.

Wir kennen in der Schweiz zwei Arten von Sirenenalarmen: Allgemeiner Alarm und Wasseralarm. Das Verhalten unterscheidet sich in beiden Fällen grundlegend:

Allgemeiner Alarm

  • Regelmässiger auf- und absteigender Ton während einer Minute. Nach zwei Minuten Unterbrechung wird der Alarm für eine weitere Minute wiederholt.
  • Bewahren Sie Ruhe. Schalten Sie Radio SRG ein und konsultieren Sie Alertswiss. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Informieren Sie Ihre Nachbarn.

Bei Stromausfall ist Eigenverantwortung gefragt: Radio mit Batteriebetrieb hören!

Wasseralarm

  • Kommt ausschliesslich in den gefährdeten Gebieten zur Anwendung. Wenn Sie in einem betroffenen Gebiet wohnen, wurden Sie mit Merkblättern informiert.
  • Besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden Dauer in Abständen von je zehn Sekunden.
  • Verlassen Sie bitte sofort das gefährdete Gebiet. Schalten Sie Radio SRG ein und konsultieren Sie Alertswiss.

Was, wenn es zu einem Fehlalarm kommt?

Um die Bevölkerung in einem Katastrophenfall sofort alarmieren zu können, sind die stationären Sirenen dauernd einsatzbereit. Die Gemeinden sind für die permanente Alarmierungsbereitschaft zuständig und sorgen für die Wartung und Reparatur. Leider kann sich dabei eine Anlage auch mal selbstständig machen und ohne tatsächlichen Anlass einen Fehlalarm abgeben. Das kommt glücklicherweise selten vor, zieht jedoch immer eine ganze Kette an Reaktionen nach sich.

Erhält unsere Einsatzzentrale von einem Sirenenalarm Kenntnis, sei es durch das System Polyalert oder durch eine Meldung der zuständigen Gemeindebehörden, wird sofort die Ursache ergründet. Sobald zweifelsfrei festgestellt werden konnte, dass tatsächlich keine Gefahr besteht, wird die Bevölkerung mittels ICARO und Alertswiss informiert. Die Behörden sind bestrebt, bei einem Sirenenalarm so rasch wie möglich zu kommunizieren. Durch die nötigen Abklärungen kann sich dies aber gerade bei einem Fehlalarm etwas verzögern.

Ist ein Sirenenalarm hörbar, rufen oft viele Leute bei unseren Einsatzzentralen an, weil sie verunsichert sind und wissen wollen, was zu tun ist. Das ist zwar verständlich, letztlich aber nicht zielführend. Daher gilt: Bitte vermeiden Sie bei einem Sirenenalarm Anrufe an die Einsatzzentrale, da diese sonst überlastet wird. Ergreifen Sie stattdessen sofort die weiter oben beschriebenen Massnahmen, denn grundsätzlich muss jeder Sirenenalarm ernst genommen werden. Liegt eine tatsächliche Gefahrensituation vor, können Sie sicher sein, dass Sie unverzüglich via Radio oder Alertswiss über die Situation und allfällige Verhaltensanweisungen informiert werden.

Und warum gibt es den Sirenentest?

Sirenen können Leben retten. Dazu muss jedoch sichergestellt sein, dass diese im Ereignisfall auch richtig funktionieren. Deshalb findet jeweils am ersten Mittwoch im Februar um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz ein Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms aktiv getestet. Beim Sirenentest müssen Sie keine Sicherheitsmassnahmen ergreifen. Hören Sie aber beim Ertönen der Sirene Radio und informieren Sie sich via Alertswiss. So können Sie den Ablauf des Ernstfalls gleich üben.

Dieser Beitrag wurde am 27. Januar 2022 aktualisiert.

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