Die Polizei im Einsatz für Tiere: Die Fachstelle Tierdelikte

Mensch und Tier verbindet eine besondere und vielfältige Beziehung. Sei es als Nutztier oder als Haustier; Tiere begleiten uns häufig im Alltag und werden oft gar als Familienmitglieder angesehen. Leider wird aber nicht für alle Tiere gut gesorgt.

Wer Tiere hält oder betreut, ist auch verantwortlich dafür, dass es ihnen gut geht. So ist es im Tierschutzgesetz rechtlich festgehalten. Die Anzahl der Tierschutz-Strafverfahren in der Schweiz haben über einen längeren Zeitraum stetig zugenommen; das bedeutet aber nicht nur Schlechtes. Hans Ulrich Hofer, der Leiter unserer Fachstelle Tierdelikte, erklärt: «Ein Grund dafür ist, dass Tiere heute durch das Gesetz besser geschützt sind; das heisst, es gibt detaillierte Rechtsgrundlagen für diese Verfahren.»

Aber auch die stärkere Sensibilisierung in der Bevölkerung habe sicherlich zu dieser Entwicklung beigetragen, fügt er an. Hans Ulrich Hofer und sein Team setzen sich mit viel Engagement und Herzblut dafür ein, dass die entsprechenden Gesetze eingehalten und Widerhandlungen strafrechtlich verfolgt werden.

Die Fachstelle ermittelt…

Ob es nun Haustiere, Nutztiere oder Wildtiere betrifft, die Fachstelle Tierdelikte ermittelt bei allen Straftatbeständen, bei welchen es um Tiere geht. Ihr Ziel ist eine konsequente Strafverfolgung und eine fundierte Anzeigeerstattung: «Die polizeiliche Tatbestandsaufnahme im Zusammenhang mit Tierdelikten unterscheidet sich grundsätzlich nicht von anderen Delikten. Wir sichern die Sachbeweise, auf die wir uns in der Anzeige berufen können», erläutert Hans Ulrich Hofer.

Und was beim Menschen möglich ist, geht auch bei Tieren: Mikrospuren wie Tier-Haar oder Blut ermöglichen die DNA-Feststellung. Bei toten Tieren kann eine Sektion (auch: Autopsie) angeordnet werden, die unter anderem Aufschluss darüber geben kann, ob ein Tier qualvoll getötet wurde.

Gibt es gar Bilder oder Videos, sagen diese meist mehr über die angetroffene Situation und die Tierhaltung aus, als Worte das könnten. Je nach Fall müssen Personen einvernommen oder die öffentliche Fahndung und der Aufruf um Hinweise abgesetzt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Tiere einfach ausgesetzt wurden.

…und bildet aus

Bei der Fachstelle Tierdelikte der Kantonspolizei Bern sind drei Mitarbeitende tätig. Mit diesen Ressourcen kann sie nicht die ganze Fülle an Aufträgen im Kanton Bern selber bearbeiten. Deshalb wird sie zusätzlich von sogenannten Fachberatern in unseren Polizeiregionen unterstützt. Das sind Polizistinnen und Polizisten, welche von der Fachstelle ausgebildet wurden und sich nebenamtlich an ihrem Stationierungsort tierischen Fällen annehmen.

Die Mitarbeitenden der Fachstelle unterstützen die Fachberater dabei so gut wie möglich aus der Ferne und führen jährlich Aus- und Weiterbildungen mit ihnen durch. Neben polizei-internen Schulungen, zum Beispiel für Aspirantinnen und Aspiranten, informiert die Fachstelle auch immer wieder anlässlich externer Referate bei Partnerorganisationen über ihre Arbeit.

Enge Zusammenarbeit ist wichtig

Das Tätigkeitsgebiet der Fachstelle Tierdelikte bedingt eine sehr enge Zusammenarbeit mit dem kantonalen Veterinärdienst. «Wir leisten ihm Amts- und Vollzugshilfe und sind für die Ermittlungsarbeiten und die Anzeigeerstattung zuständig, wenn strafrechtliche Wiederhandlungen vorliegen», erklärt Hans Ulrich Hofer. «Die fallspezifisch notwendigen Massnahmen zum künftigen Wohl des Tieres werden hingegen vom Veterinärdienst angeordnet.».

Auch wenn das Zusammenwirken zwischen Polizei und Veterinärdienst im Bereich Tierschutz am intensivsten ist, kommen noch weitere Aufgabengebiete dazu, zum Beispiel, wenn es um Tierseuchen geht. Lesen Sie dazu auch den Blogbeitrag «Wie wir uns für gesunde Tiere im Kanton Bern einsetzen».

Professionelle Distanz zu berührenden Schicksalen wahren

«Bei Tierdelikten sind meist sehr viele Emotionen im Spiel», so Hans Ulrich Hofer. «Letztlich steht hinter den Tier-Dramen meist auch ein menschliches Schicksal, welches mir als Polizist ebenso nahe geht. Aber grundsätzlich sind persönliche Emotionen bei der Arbeit eher hinderlich, denn es gilt, sachlich und professionell zu bleiben.». Der Fachstellenleiter schätzt jedoch sehr, dass er sich bei seiner täglichen Arbeit für eine ehrenvolle Aufgabe einsetzen kann, welche dank der engen Zusammenarbeit mit dem Veterinärdienst erkennbare Wirkung zum Wohle der Tiere erzielt.

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5 Kommentare

  1. Gabriela

    Hallo Frau Weichlinger, da stimme ich Ihnen zu und finde den Artikel super. Aber wie kann es sein, dass unser Tierschutzbeauftragter in der Region Langenthal der Meinung ist, dass Hunde nur Sitz und Platz verstehen und in einen Zwinger gehören und nicht mit Katzen zusammenleben dürfen?
    Zudem werden beschlagnahmte Hundewelpen als Billigwelpen durch ihrer Vertragspartner angeboten. Dies passt für mich leider nicht ganz zusammen. Aber trotzdem ein toller Artikel 🙂

    Gabriela

  2. Cornelia Meyer

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Durch das Radio habe ich ihre homepage aufgerufen.

    Hier fühle ich mich extrem angesprochen.

    Als ehemalige Mitarbeiterin des Strategischen Nachrichtendienstes Generalstab EMD (VBS) suche ich den beruflichen Wiedereinstieg.

    Über eine Kontaktaufnahme würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüssen

    C. Meyer

    • Letizia Paladino

      Guten Tag Frau Meyer
      Vielen Dank für Ihre Nachricht, die uns sehr gefreut hat.
      Wir haben Ihren Wunsch an die zuständige Stelle weitergeleitet.
      Auf unserer Website finden Sie jederzeit alle offenen Stellen.
      Freundliche Grüsse
      Letizia Paladino
      Kommunikation

  3. Manfred Pister

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    kein Kommentar sondern ein Hinweis.
    Beim Spaziergang mit meinen Hund in Wabern, auf der Wiese vor METAS, ist mir aufgefallen das abgenagte, gekochte Hühnerknochen mit ebenfalls gekochten Kartoffeln, nicht weit vom Robby Dog wie ein Nest gelegen haben…..
    Weil mein Hund schon einmal so ein Nest in der Nähe meiner Wohnung im Aargau gefunden hat und davon gefressen hat weiß ich wie gefährlich das ist.
    Ich denke das gewisse Menschen das mit Absicht machen und melde Ihnen das hiermit.
    Leider habe ich nicht daran gedacht es zu entfernen, hatte jedoch auch keine geeigneten Mittel dabei.
    Gerne stehe ich, auch über Telefon [Anmerkung der Redaktion: Aus Datenschutzgründen haben wir die Telefonnummer gelöscht], für weitere Auskünfte zur Verfügung.
    Danke & Grüsse
    Manfred Pister

    • Kommunikation/Communication

      Guten Tag Herr Pfister
      Vielen Dank für den Hinweis, wir haben ihn an die entsprechende Stelle weitergeleitet. 
      Verdächtige Feststellungen können Sie jederzeit unmittelbar via Tel. 117 melden, dann können wir entsprechend reagieren.
      Freundliche Grüsse
      Kommunikation
      Kantonspolizei Bern

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