Hoverboards, Monowheels, Kickboards, Inline Skates und Co: Was ist erlaubt, was nicht?

Sie sind angesagt, besonders bei Kindern und Jugendlichen: Hoverboards, Monowheels und Co. Aber auch die Klassiker wie Kickboards, Skateboards und Inline Skates werden häufig für ein schnelleres Vorankommen benutzt. Wir sagen Ihnen, was Sie und Ihre Kinder dabei berücksichtigen müssen.

©Adobe Stock, xerox123

Eine kleine Ausfahrt mit dem neuen Hoverboard zu den Kollegen? Oder sollte man dafür doch lieber das Longboard wählen? Kinder und Jugendliche sind gerne mobil und haben häufig eine breite Palette an trendigen Fortbewegungsmitteln zur Verfügung. Dabei gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen.

Im Wesentlichen unterscheiden wir zwischen fahrzeugähnlichen Geräten und elektrisch angetriebenen Trendfahrzeugen:

Fahrzeugähnliche Geräte

Fahrzeugähnliche Geräte sind mit Rädern oder Rollen ausgerüstete Fortbewegungsmittel, welche ausschliesslich durch die Körperkraft angetrieben werden, zum Beispiel:

  • Inline Skates
  • Kickboards
  • Longboards
  • Rollschuhe

Grundsätzlich gelten die für Fussgängerinnen und Fussgänger vorgeschriebenen Verkehrsregeln. Wenn Sie mit einem fahrzeugähnlichen Gerät unterwegs sind, müssen Sie immer auf jene Rücksicht nehmen, die zu Fuss unterwegs sind und diesen den Vortritt gewähren. Die Fahrbahn dürfen Sie nur im Schritttempo überqueren; wenn Sie die Fahrbahn benützen, müssen Sie immer auf der rechten Seite fahren.

Wo darf ich mein fahrzeugähnliches Gerät benutzen?

Auf der Fahrbahn in der Tempo-30-Zone und Begegnungszone
Auf dem Fussweg
Auf dem Radweg
Auf dem Trottoir
Auf Nebenstrassen ohne Trottoir, Fuss- und Radweg mit wenig Verkehrsaufkommen
In der Fussgängerzone

Wo darf ich mein fahrzeugähnliches Gerät nicht benutzen?

Auf der Hauptstrasse
Im Verbot für Fussgänger
Im Verbot für fahrzeugähnliche Geräte

Wie muss mein fahrzeugähnliches Gerät ausgerüstet sein?

Wer nachts oder bei schlechter Sicht auf einem Radweg oder auf der Fahrbahn unterwegs ist, muss gut erkennbar sein. Dazu gehört ein gutes Licht am Körper oder am Fortbewegungsmittel, welches nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtet. Reflektierende Kleider und Materialien bringen zusätzliche Sicherheit und Sichtbarkeit. Allgemein empfehlen wir dabei das Tragen einer Schutzausrüstung, wie etwa Schoner für Handgelenke, Knie und Ellbogen sowie einen Helm.

Mit dem fahrzeugähnlichen Gerät in die Schule?

Wir raten ausdrücklich davon ab, dass Kinder den Schulweg mit fahrzeugähnlichen Geräten bewältigen. Kinder sollen den Weg in den Kindergarten und in die Schule zu Fuss zurücklegen, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen. Dies auch weil Kinder im Alter bis ca. zehn Jahren aus entwicklungspsychologischer Hinsicht Geschwindigkeiten und Distanzen noch nicht richtig einschätzen können.

Elektrisch angetriebene Trendfahrzeuge

Als elektrisch angetriebene Trendfahrzeuge gelten beispielsweise Monowheels, Hoverboards, oder E-Skateboards. Im Gegensatz zu den fahrzeugähnlichen Geräten werden diese Trendfahrzeuge durch einen Akku betrieben und fahren somit ohne Körperkraft.

Wo darf ich mein elektrisch angetriebenes Trendfahrzeug benutzen?

Sie dürfen elektrisch angetriebene Trendfahrzeuge nur auf abgesperrtem Privatgelände benutzen. Da diese Fahrzeuge keine Zulassung zum Strassenverkehr haben und keine entsprechende Typengenehmigung vorweisen, dürfen diese Geräte weder auf öffentlichen Strassen noch auf dem Trottoir verwendet werden.

Seite teilen

1 Kommentar

  1. Danke für diesen tollen Blog. Macht weiter so.

Schreiben Sie einen Kommentar

Wir sind sehr an einer offenen Diskussion interessiert, behalten uns aber vor, beleidigende Kommentare sowie solche, die offensichtlich zwecks Suchmaschinenoptimierung abgegeben werden, zu editieren oder zu löschen. Mehr dazu in unseren Kommentarregeln.

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus.