Für mehr Sicherheit auf dem E-Bike

Mit einem E-Bike überwindet man dank eingebautem Motor locker fast jede Steigung – und das, ohne gross ins Schwitzen zu kommen. Doch das Fahren mit einem E-Bike ist nicht ungefährlich. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, um jederzeit sicher unterwegs zu sein.

Bild: bfu

Bild: bfu

In der Schweiz nehmen immer mehr E-Bike-Fahrer am Strassenverkehr teil. Die Gründe liegen auf der Hand: Man kann sich im Freien bewegen, ohne total verschwitzt anzukommen – ausserdem sind E-Bikes umweltfreundlich. Und dank der Unterstützung eines Motors können auch Menschen das E-Bike nutzen, die dies vorher aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tun konnten. Doch nebst diesen Vorteilen gibt es auch ein paar Risikofaktoren, die Sie für Ihre Sicherheit beachten sollten.

Wer schneller fährt, hat länger zum Anhalten

Sind Sie schon einmal mit einem E-Bike gefahren? Dann wissen Sie, dass Sie schon mit geringem Kraftaufwand eine hohe Geschwindigkeit erreichen können. Durch die höhere Geschwindigkeit und das höhere Gewicht haben E-Bikes einen ungewohnt langen Bremsweg. Fahren Sie deshalb besonders vorausschauend: Bremsen Sie lieber einmal zu früh als zu spät.

E-Bikes werden oft unterschätzt

Andere Verkehrsteilnehmende haben oft Schwierigkeiten, die Geschwindigkeit eines E-Bikes richtig einzuschätzen. Vielleicht ist Ihnen die folgende Situation schon selber passiert: Sie sind mit dem Auto unterwegs und möchten von der Hauptstrasse links in eine Nebenstrasse abbiegen. «Vor dem Velo aus der Gegenrichtung reicht das noch lange», denken Sie. Wenn Ihnen da aber ein E-Bike mit bis zu 45 km/h entgegen kommt, kann die Fehleinschätzung leicht ins Auge gehen. Denken Sie daran – egal, ob Sie mit dem E-Bike oder mit dem Auto unterwegs sind.

Diese Vorschriften gelten für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25km/h:

  • Um ein E-Bike zu führen, müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren brauchen einen Führerausweis der Kategorie M (Motorfahrräder). Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, brauchen Sie keinen Führerausweis.
  • Sie müssen mit Ihrem E-Bike den Radweg benützen.
  • Sie müssen bei dieser E-Bike-Kategorie keinen Helm tragen, sollten es aber dennoch tun: Kopfverletzungen gehen häufig schlimm aus.
  • Sie brauchen nicht zwingend einen Rückspiegel.
  • Sie dürfen mit dieser E-Bike-Kategorie bei einem Verbot für Motorfahrräder weiterfahren.
  • Sie brauchen kein Kontrollschild und keinen Fahrzeugausweis.

Diese Vorschriften gelten für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h:

  • Um ein E-Bike zu führen, müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Sie benötigen einen Führerausweis der Kategorie M (Motorfahrräder).
  • Sie müssen mit Ihrem E-Bike den Radweg benützen.
  • Sie müssen einen Velohelm tragen.
  • Sie brauchen einen Rückspiegel.
  • Bei einem Verbot für Motorfahrräder dürfen Sie nur mit abgeschaltetem Motor weiterfahren.
  • Sie brauchen ein Kontrollschild und einen Fahrzeugausweis (analog Mofa) für Ihr E-Bike.

So sind Sie sicher unterwegs

  • Es gibt mehrere E-Bike-Kategorien. Wählen Sie die Kategorie, die Ihren Bedürfnissen und Fahrfähigkeiten entspricht. Es gibt auch E-Bike-Fahrkurse, die Sie besuchen können.
  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit stets den Verhältnissen an.
  • Fahren Sie mit einem E-Bike besonders vorausschauend und aufmerksam.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende.
  • Achten Sie auf Ihre Sichtbarkeit. Tragen Sie helle bzw. reflektierende Kleidung.
  • Vergessen Sie nicht, Ihr Velo mit einem guten Schloss abzuschliessen, um es vor Diebstahl zu schützen.

Wenn Sie diese Punkte beachten, holen Sie in jeder Hinsicht das Beste aus Ihrem E-Bike heraus. Wir wünschen Ihnen allzeit sichere Fahrt.

Seite teilen

40 Kommentare

  1. Tobias Weibel

    Häufig sind Radwege mit einem Auto-, Töff- und Mofaverbot belegt. Mit einem „bis 45km/h Flyer“ muss man den Radweg benutzen, darf den Motor aber nicht einschalten. Hat der Gesetzgeber hier etwa vom Schreibtisch aus gehandelt ohne zu überlegen, ob das realistisch ist?

    • Frank Rüfenacht

      Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen beschriebene Situation gibt es nach unserem Verständnis so nicht.

      Es gibt in der Praxis folgende zwei Möglichkeiten:

      1. Es ist ein Radweg. Dieser ist mit dem bekannten Verkehrsschild «Radweg» signalisiert:

      Verkehrszeichen Radweg

      Als Velo-, Motorfahrrad- und somit auch als E-Bike Fahrer mit Tretunterstützung bis 45km/h, sind Sie verpflichtet, diesen Radweg zu benützen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Tretunterstützung aktiviert ist oder nicht.

      2. Es ist eine Strasse, die beispielsweise mit einem Teilfahrverbot „Verbot für Motorfahrräder“ signalisiert ist:

      Verkehrszeichen «Verbot für Motorfahrräder»

      Dort sind Sie als E-Bike Fahrer mit Tretunterstützung bis 45km/h verpflichtet, den Motor abzustellen, wenn Sie diese Strasse befahren möchten.

    • Unbekannt

      Darf man wenn man 14 ist das ebike mit ausgeschaltetem Motor fahren?

  2. Hofmann Ueli

    Warum führt der Gesetzgeber keine Pflicht zum Tragen einer Leuchtweste auf eBike’s ein?
    Mit der „Lichteinschaltspflicht für eBike’s“ am Tag wäre für den motorisierten Fahrzeuglenker ersichtlich, dass der eBike-Fahrer schneller daherkommt als ein normaler Velofahrer ohne motorische Unterstützung!
    Diese zwei Massnahmen könnten sofort umgesetzt werde und würden nichts kosten!

    • Frank Rüfenacht

      Vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Das Tragen einer Leuchtweste und das Fahren mit Licht erachten wir als sinnvoll. Die Einführung eines entsprechenden Obligatoriums liegt jedoch in der Zuständigkeit des Gesetzgebers.

      Freundliche Grüsse, Frank Rüfenacht

  3. Kerstin Häusler

    Ich frage mich, warum beim E-Bike fahren ein normaler Velohelm genügt. Wäre es nicht angebracht das Töffhelme zur Pflicht werden? Wenn ich da an die Schwere der Schädelverletzungen denke, die bei Geschwindigkeiten von 45kmh entstehen können.

    • Sibylle Lohmüller

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Der Entscheid, ob keine Helmtragepflicht, eine Tragepflicht eines Velohelms oder eine Tragepflicht eines Töffhelms besteht, liegt beim Gesetzgeber. In der Schweiz gilt für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45km/h eine Velohelm-Tragepflicht.
      In anderen Ländern ist dies unterschiedlich geregelt.

      Freundliche Grüsse, Sibylle Lohmüller
      Öffentlichkeitsarbeit, Kantonspolizei Bern

  4. Marc Gilgen

    Guten Tag
    Ich habe eine Frage betreffend Mofa Fahrverbot.
    Ist es ausreichend, wenn ich beim durchfahren vom Mofaverbot auf meinem E-Bike (45km/h) die Leistungsstufe auf 0 (= Motor abgeschaltet, keine Unterstützung) stelle, oder muss ich den Bordcomputer ganz ausschalten?
    Ich weiss, die Frage ist etwas kleinlich, könnte aber im Falle einer Kontrolle von Bedeutung sein.
    Besten Dank für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüsse
    Marc Gilgen

    • Frank Rüfenacht

      Guten Tag Herr Gilgen

      Vielen Dank für Ihre Frage, die wir natürlich gerne beantworten.

      Grundsätzlich reicht die Leistungsstufe 0, da somit keine Tretunterstützung mehr vorhanden ist und das E-Bike faktisch zum Velo wird. Um ganz sicher zu gehen, empfehle ich aber den Bordcomputer abzustellen.

      Freundliche Grüsse und allzeit sichere und gute Fahrt.

      Frank Rüfenacht
      Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern

    • Marc Gilgen

      Guten Tag Herr Rüfenacht
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe das gestern Abend gleich mal ausprobiert. Sobald ich den Bordcomputer ausschalte, geht auch das vordere Licht aus. Daher gehe ich mal davon aus, dass das Fahren mit Stufe 0 auch bei einer allfälligen Verkehrskontrolle problemlos akzeptiert ist. Ist das korrekt so? Der Art. 19 Abs. 1 Bst. c SSV gibt hierzu leider keinen genauen Aufschluss über diese Frage.

      Besten Dank für Ihre Antwort.

      Freundliche Grüsse
      Marc Gilgen

    • Frank Rüfenacht

      Guten Tag Herr Gilgen

      Bei Velos und Motorfahrräder besteht am Tag kein Lichtobligatorium (Art. 30 Abs. 2 VRV). Sie können den Bordcomputer also problemlos ausschalten.

      Freundliche Grüsse

      Frank Rüfenacht
      Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern

  5. mark

    genau das, was Schutz?

    • Sibylle Lohmüller

      Guten Tag
      Auf was bezieht sich Ihre Frage genau? Können Sie diese etwas präzisieren?

      Freundliche Grüsse

      Sibylle Lohmüller
      Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit, Kantonspolizei Bern

  6. Olivia Menzi

    Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Artikel. Wir haben seit kurzem ein 25km/h E-Lastenvelo und ich habe mich tatsächlich beim befahren diverser Wege schon mehrfach gefragt was erlaubt ist und was nicht. Ein Artikel zu Lastenvelos, u.a. zum befördern von Kindern, wäre auch mal noch interessant, die sind ja auch stark am kommen.

    Beste Grüsse,
    Olivia Menzi

    • Sibylle Lohmüller

      Vielen Dank für den Kommentar und die Idee für einen weiteren Artikel. Wir werden diese gerne prüfen.

      Freundliche Grüsse
      Sibylle Lohmüller
      Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit, Kantonspolizei Bern

  7. Mark Schmid

    Unsere Tochter ist 13 und hat einen langen Schulweg. Beim Strassenverkehrsamt haben wir ein Gesuch zum vorzeitigen Führerausweis der Kategorie M beantragt – dieser wurde bewilligt. Nun hat sie die Theorieprüfung erfolgreich bestanden und würde gerne anstelle eines Mofa ein eBike mit Unterstützung bis 25 km/h fahren.
    Mit einem Mofa müsste sie noch 1 Lektion zu einem Fahrlehrer, welcher gegenüber dem Strassenverkehrsamt die praktische Fahrfähigkeit bestätigt.
    Wie verhält es sich hier mit dem eBike?
    Besten Dank für Ihre rasche Antwort.

    Freundliche Grüsse
    Mark Schmid

    • Thomas Fischer

      Guten Tag Herr Schmid
      Nach bestandener Theorieprüfung sollten Sie bzw. Ihre Tochter das Formular für die erforderliche Fahrausbildung bei einem Fahrlehrer sowie eine Bewilligung zur Durchführung von praktischen Übungsfahrten (gültig für 3 Monate) erhalten haben. Weil die «Leicht-Motorfahrräder» in der Gruppe der «Motorfahrräder» eingeteilt sind, spricht aus polizeilicher Sicht nichts dagegen, wenn Ihre Tochter die Übungsfahrten und die Fahrausbildung mit einem «E-Bike» absolviert. Der erforderliche Führerausweis wird Ihrem Kind nach Erhalt der Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Fahrausbildung vom Strassenverkehrsamt zugestellt.

      Freundliche Grüsse
      Thomas Fischer
      Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern

  8. Hugentobler

    Guten Tag
    Ich habe, wie oben erwähnt so ein 45er. Unser Modell ist so konzipiert, so dass man beim Her-unterfahren den Akku laden kann (auf -2 stellen, 2 Rekuperierungsstufen). Würde ich bei einem solchen Verbot für Motorfahrräder den Motor abstellen, oder auf 0 (ohne Unterstützung) haben wir trotzdem bereits Widerstand, so dass man nicht fahren kann. Bleibt dann einem nichts ande-res übrig als wohl Illegal zu fahren oder zu Fuss gehen. Die anderen E-Biker bis 25kmh Unterstützung würden sich krumm lachen. Ein richtiger Witz, die 25er fahren mit Unterstützung und ich marschiere. Oder haben Sie eine bessere Lösung? Da hat der oben schreibende Herr Weibel nicht ganz unrecht mit dem Schreibtisch. Freundliche Grüsse

    • Frank Rüfenacht

      Sehr geehrter Herr Hugentobler
      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Antwort ist insofern schwierig, da wir nicht beurteilen können, ob das Fahren ohne eingeschaltetem Motor bei Ihrem Modell nicht möglich ist. Leider können wir Ihnen keine bessere Lösung bieten, da die Funktionen Ihres Bikes vom Hersteller vorgegeben sind.
      Der Gesetzgeber gibt vor, dass grundsätzlich keine Tretunterstützung mehr vorhanden sein darf und das E-Bike so faktisch zum Velo wird. Um ganz sicher zu gehen, empfehle ich aber den Bordcomputer abzustellen.

      Freundliche Grüsse

      Frank Rüfenacht
      Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern

  9. Elia Armellini

    Hallo
    Darf ich ein Elektrovelo (25er und 45er) auch auf einem mit ”Motos” bezeichneten Parkplatz hinstellen oder muss ich dazu auf einen Veloparkplatz?

    Freundliche Grüsse
    Elia Armellini

    • Frank Rüfenacht

      Guten Tag Herr Armellini

      Das Elektrovelo darf nicht auf dem mit «Motos» bezeichneten Parkplatz abgestellt werden. Dieser ist für Motorräder reserviert. Das E-Bike (25er und 45er) können Sie auf den Veloparkplatz stellen.

      Freundliche Grüsse und allzeit gute Fahrt

      Frank Rüfenacht
      Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern

  10. Andreas Flückiger

    Welche Ausweise muss ich jeweils mitnehmen, wenn ich mit meinem 45er E-Bike unterwegs bin (auch den Motorfarzeug-Führerschein)?

    • Frank Rüfenacht

      Guten Tag Herr Flückiger

      Zum Führen eines «45er E-Bikes» benötigen Sie mindestens den Führerausweis der Kategorie M und müssen diesen bei der Fahrt mit Ihrem E-Bike vorweisen können.
      Sie finden diese und weitere Informationen auch in einer Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften (herausgegeben vom ASTRA).

      Freundliche Grüsse

      Frank Rüfenacht
      Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern

  11. Daniel Müller

    Wie sieht die rechtliche Situation bezüglich dem Rückspiegel für „45er E-Bikes“ aus.
    Früher habe ich gelesen, dass alte E-Bikes die vor diesem Obligatorium in Verker gesetzt wurden, davon ausgenommen sind.
    Ist dem noch immer so?
    Heute gab’s nämlich wegen Fahren unseres 10 jährige E-Bikes mit fehlendem Spiegel 20.- Busse.

    • Frank Rüfenacht

      Guten Tag Herr Müller
      Sämtliche «45er E-Bikes» müssen mit einem Rückspiegel ausgerüstet sein. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt das E-Bike ist.
      Die Ausnahmeregelung, die Sie ansprechen, betrifft die E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25km/h.

      Freundliche Grüsse
      Frank Rüfenacht
      Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern

  12. Fabian Berger

    Guten Tag, ich möchte Mir ein EBike 45kmh laufen. Nun habe ich mich für den Führerausweis Kategorie M angemeldet, jedoch den Theorietest noch nicht absolviert. Darf ich das EBike mit ausgeschaltetem Motor fahren oder wäre das auch Fahren ohne Führerschein?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

    • Dominik Jäggi

      Guten Tag Herr Berger

      Gemäss unseren Fachspezialisten ist zum Fahren eines E-Bikes bis 45 km/h (auch mit abgeschaltetem Motor) in jedem Fall mindestens ein gültiger Führerausweis der Kategorie M erforderlich. Das Abstellen des Motors ändert nichts an der Fahrzeugeinteilung.

      Freundliche Grüsse
      Dominik Jäggi, Kommunikation

  13. Nick_Name

    Hoi was ist wenn ich mit einem langsamen pedilec bis 25 ohne Fahrausweis erwischt werde welche Folgen hat das

    • Sibylle Lohmüller

      Guten Tag.
      Das Mindestalter zum Führen eines Leicht-Motorfahrrades beträgt 16 Jahre (VZV 6/1f). Ist der Lenker oder die Lenkerin jünger, bedarf es des Führerausweises für Motorfahrräder (VZV 3/3). Im Widerhandlungsfall erfolgt eine entsprechende Strafanzeige an die Jugendstaatsanwaltschaft.

      Freundliche Grüsse
      Sibylle Lohmüller
      Kommunikation, Kantonspolizei Bern

  14. R. N.

    Hallo
    Wie sieht es mit einem Gesuch aus um unter 14 Jahre yu fahren? Grund: ÖV Verbindung nicht immer passend und strenger Heimweg.
    Besten Dank,lg

    • Thomas Fischer

      Guten Tag
      Für die vorzeitige Mofaprüfung ist im Kanton Bern das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig. Diesbezügliche Informationen finden Sie auf der Website.

      Freundliche Grüsse
      Thomas Fischer
      Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern

  15. J.J

    Hallo

    Unsere Tochter hat ein e MTB. Darf sie mit diesem Bike auf Stufe 0 oder mit ausgeschaltetem Motor auf öffentlichen Strassen fahren? Wenn ein S Pedelec auf Stufe 0 zum Velo wird, sollte dies doch auch erlaubt sein?

    • Frank Rüfenacht

      Guten Tag
      Ein E-Bike, egal ob ein normales E-Bike oder ein E-Mountainbike, wird zum normalen Velo, sobald die Tretunterstützung ausgeschaltet ist. Dementsprechend dürfte Ihre Tochter so fahren, falls Sie sonst für ein E-Mountainbike noch zu jung sein sollte.

      Freundliche Grüsse
      Frank Rüfenacht, Fachbereich Verkehr
      Kantonspolizei Bern

    • Frank Rüfenacht

      Guten Tag
      Leider war meine Antwort nicht präzise genug bzw. nicht in jedem Fall gültig. Beim Ausschalten der Tretunterstützung werden ausschliesslich die langsamen E-Bikes zum Velo. Bei den schnellen E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45km/h ändert das Abschalten des Motors nichts an der Einteilung der Fahrzeugkategorie.
      Um Ihre konkrete Frage umfassend zu beantworten, nehmen wir gerne mit Ihnen Kontakt auf; so spielen weitere Informationen, wie beispielsweise das Alter Ihrer Tochter, eine Rolle. Falls Sie eine direkte Kontaktaufnahme wünschen, senden Sie uns bitte Ihre Angaben per Mail an administration.vup@police.be.ch.

      Freundliche Grüsse
      Frank Rüfenacht, Fachbereich Verkehr
      Kantonspolizei Bern

  16. Tourn Marco

    Hallo Hr.Rüfenacht
    Irgendwie beisst sich das jetzt,
    Sie schreiben das ein E-Bike mit ausgeschaltetem Tretunterstützung ein normales Bike wird,
    aber Hr. Jäggi schrieb Hr. Berger ein E-Bike bleibt ein E-Bike ob Tretunterstützung eingeschaltet oder nicht.
    Darf nun meine 14 Jährige Tochter mit meinem 45er E-Bike mit ausgeschalteter Tretunterstützung ohne M-Prüfung Fahren?

    • Frank Rüfenacht

      Guten Tag
      Besten Dank für den Hinweis. Nein, das darf sie tatsächlich nicht. Siehe Antwort oben. Falls Sie detaillierte Auskunft wünschen, senden Sie uns bitte Ihre Kontaktangaben per Mail an administration.vup@police.be.ch

      Freundliche Grüsse
      Frank Rüfenacht, Fachbereich Verkehr
      Kantonspolizei Bern

  17. saee

    Danke für den Artikel über Sicherheit auf dem E-Bike!

  18. Christoph Kaufmann

    Ich hätte auch noch eine Frage. warum haben E-BIKES ein Versicherungsschutz wie ein Mofa 30kmh ob wohl sie bis 45kmh unterstützen da bräuchte es ja das grosse gelbe Blech und alle 2 Jahre MFK oder darf mein Mofa jetzt auch 45 statt 30kmh laufen freundliche Grüsse Christoph Kaufmann

    • Kommunikation/Communication

      Guten Tag Herr Kaufmann
      Der Entscheid über Versicherungsschutz und Höchstgeschwindigkeiten der jeweiligen Fahrzeuge liegt beim Gesetzgeber. Wie Sie bereits erwähnt haben, benötigen E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h (analog Mofa) ein Kontrollschild. Beide gelten als «Motorfahrräder». Gemäss Artikel 18 Absatz a der Schweizer Verordnung für technische Strassenfahrzeuge darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Mofas aber maximal 30 km/h betragen. Der entscheidende Unterschied ist der Antrieb der jeweiligen Fahrzeuge. Für Mofas gilt eine Motorleistung von insgesamt höchstens 1,00 kW, zusätzlich darf der Verbrennungsmotor höchstens einen Hubraum von 50 cm3 haben. Die Höchstgeschwindigkeit für E-Bikes unterscheidet sich aufgrund des elektrischen Antriebs und ist im selben Absatz geregelt.

      Freundliche Grüsse
      Kommunikation, Kantonspolizei Bern

Schreiben Sie einen Kommentar

Wir sind sehr an einer offenen Diskussion interessiert, behalten uns aber vor, beleidigende Kommentare sowie solche, die offensichtlich zwecks Suchmaschinenoptimierung abgegeben werden, zu editieren oder zu löschen. Mehr dazu in unseren Kommentarregeln.

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus.