Opfer sollen aus dem Schatten der Täter treten

Im öffentlichen Diskurs über Kriminalität wird den Tätern häufig mehr Aufmerksamkeit geschenkt als den Opfern. Warum das so ist und wozu es das Opferhilfegesetz braucht, haben wir Pia Altorfer von den Beratungsstellen Opferhilfe Bern und Biel gefragt.

Vor 25 Jahren wurde das Opferhilfegesetz (OHG) mit 82% Ja-Stimmen angenommen. Ein klares Votum für die Opfer; doch auch heute noch stehen sie häufig im Schatten der Täter. Zu Unrecht, findet Pia Altorfer, Leiterin der Beratungsstellen Opferhilfe Bern und Biel.

Frau Altorfer, warum stehen Täter häufig mehr im Vordergrund als Opfer?

Bereits die Strafprozessordnung konzentriert sich hauptsächlich auf die Täter. Zum Beispiel haben Täter Anrecht auf einen Anwalt der ersten Stunde, Opfer hingegen nicht. Da den Tätern mehr Raum gegeben wird, wird automatisch mehr über sie geredet. Es gibt zwar Bestrebungen, das Ungleichgewicht zu korrigieren, doch es ist noch viel zu tun.

Wie unterstützen Sie die Opfer?

Die Opferhilfe bietet Betroffenen kostenlose rechtliche und psychosoziale Beratung an. Wir begleiten sie durch das Strafverfahren und leisten bei Bedarf materielle Hilfe. Dies in Form von Soforthilfe, mit der sie unter anderem eine Notunterkunft, erste Therapiestunden oder Anwaltsstunden zahlen können.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt subsidiär, d.h. wenn bestehende Kostenträger wie Versicherungen die Zahlungen nicht übernehmen. So haben Opfer beispielsweise Anspruch auf eine Rückerstattung des Selbstbehalts oder der Franchise. Ist die Soforthilfe ausgeschöpft, können Betroffene ein Gesuch um längerfristige Hilfe bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion einreichen. Auch bei Gesuchen für Entschädigungen und Genugtuungen stehen wir beratend zur Seite.

All diese Leistungen sind durch das Opferhilfegesetz geregelt. Dessen Annahme vor 25 Jahren war ein grosser Erfolg auf dem Weg dazu, Betroffenen von Straftaten zu ihren Rechten zu verhelfen.

Wer kann die Opferhilfe in Anspruch nehmen?

Alle Personen, die durch eine Straftat nach OHG in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind. Das sind zum Beispiel Opfer von Gewalttaten oder schwerer Drohung und Nötigung. Auch Opfer von Verkehrsunfällen haben Anrecht auf Opferhilfe. Selbst wenn jemand bei einem Autounfall nur leicht verletzt wird, ist eine Opfermeldung sinnvoll. Denn aus einer leichten Körperverletzung können später auch unvorhergesehene, schwerwiegendere Probleme entstehen.

Erhalten wir keine Opfermeldung, können wir nicht zeitnah mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen. Wenden sich diese zu spät an uns, wird es je nach Situation schwierig, mit den Versicherungen zu verhandeln. Insbesondere wenn keine Haftungsanerkennung ausgestellt wurde und die Frist für eine Strafanzeige abgelaufen ist.

Neben den direkt Betroffenen beraten und unterstützen wir auch Angehörige, welche eine nahestehende Person wie ein Kind oder Ehepartner durch eine Gewalttat verloren haben oder Personen, die durch die strafbare Handlung an einem Angehörigen juristische oder psychologische Unterstützung benötigen.

Was sind die grössten Herausforderungen in Ihrer Arbeit?

Zu beurteilen, wer Anrecht auf Opferhilfe hat und wer nicht, kann manchmal schwierig sein. So weiss man bei einer Schlägerei ja nicht auf Anhieb, wer Täter oder wer Opfer ist. Dies stellt sich erst im Laufe des Verfahrens heraus.

Einer Person zu erklären, dass sie keinen Anspruch auf Opferhilfe hat, ist schwierig. Vor allem, wenn diese etwas Schlimmes erlebt hat und es sich nicht um eine opferhilferelevante Straftat handelt.

Ein Drittel Ihrer Fälle steht im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Wie gehen Sie damit um, wenn Opfer wieder zu den Tätern zurückkehren?

Auch wenn es für uns nicht nachvollziehbar ist, haben die Personen, die zurückkehren, immer einen guten Grund. Sei dies aus Hoffnung, wegen den Kindern, aus Gründen der Existenzsicherung oder aus Angst vor dem Unbekannten.

Entscheidend ist, ihnen zu zeigen, dass man sie ernst nimmt. Man muss sie motivieren, an sich selbst zu glauben und dass sie es schaffen können, die Situation zu verändern. Wenn sie dann den Absprung schaffen, erleben wir immer wieder, dass sie das super machen.

Wie erleben Sie die Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Bern?

Es besteht ein guter, kooperativer Austausch: Sei dies bei Rückfragen zu einer Opfermeldung oder wenn wir die Fachstellen um Rat fragen. Da wir auf die Opfermeldungen angewiesen sind, ist das gegenseitige Verständnis zwischen Polizei und Opferhilfe sehr wichtig.

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2 Kommentare

  1. Claudia Samonig

    Grüezi Wenn die Straftat zwischen 1977 bis 1983 stattgefunden hat, scheint es ja aussichtslos gemäss Castagna und Opferhilfe irgendeine finanzielle Hilfe zu bekommen? Es sei verjährt..Die Straftat fand im Kanton AG statt, lebe im Kanton Solothurn

    • Sibylle Lohmüller

      Grüezi
      Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte nehmen Sie dafür mit der zuständigen Opferhilfe-Fachstelle Rücksprache, welche Ihren Fall detailliert prüfen kann. Gemäss Art. 26 OHG (Zuständiger Kanton) ist der Kanton zuständig, in welchem die Straftat begangen worden ist.

      Freundliche Grüsse
      Sibylle Lohmüller
      Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit, Kantonspolizei Bern

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