Gemeinsam gegen Rassismus: was tun bei Hassdelikten?

Eine Beschimpfung beim Fussballspiel, eine Belästigung im Tram: Was kann ich tun, wenn ich Rassismus beobachte oder am eigenen Leib erfahre? Und was unternimmt die Kantonspolizei Bern dagegen?

© Markus Spiske / Unsplash

Der Ruf kommt aus dem Publikum der gegnerischen Fans. Er richtet sich gegen die einzige dunkelhäutige Spielerin des Teams. Bei den Gastfans bricht teilweise Gelächter aus, beim Heimpublikum herrscht betretene Stille. Die betroffene Spielerin steht unter Schock. Das Schimpfwort reduziert sie auf ihre Hautfarbe und ist zutiefst herabwürdigend.

Szenenwechsel in ein Tram. Ein Fahrgast wird von seinem Sitznachbarn belästigt: zuerst verbal, dann mit mehreren kleinen Schubsern. Der Sitznachbar bedient sich rassistischer Stereotype, das gesamte Tram schweigt. Der Fahrgast nimmt die Belästigungen wortlos hin und steigt an der nächsten Haltestelle aus. Als das Tram weiterfährt, macht sich eine Passagierin Vorwürfe, weil sie nicht eingeschritten ist.

Beide Szenarien sind frei erfunden, orientieren sich jedoch an echten Fällen in Bezug auf Ort und Ablauf. Dort, wo Menschen ihre Freizeit verbringen oder unterwegs sind, können solche rassistischen Vorfälle vorkommen. Manchmal kommt es zu roher Gewalt, manchmal zu herabsetzenden Beschimpfungen, gelegentlich auch zu unüberlegten Äusserungen ohne böse Absicht. Nichts davon ist akzeptabel. Jede Person darf ihre Meinung frei äussern, solange sie damit nicht andere Menschen beleidigt, bedroht, pauschal abwertet, sie in ihrer Menschenwürde herabsetzt oder zu Gewalt gegen andere aufruft.

Das Schweizer Strafgesetz schützt genau diese Grenze: Art. 261bis StGB stellt öffentliche Äusserungen und Handlungen unter Strafe, wenn sie Menschen wegen ihrer Ethnie, Rasse, Religion oder sexuellen Orientierung in ihrer Menschenwürde herabsetzen oder zu Hass und Diskriminierung aufrufen. Auch die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalt ist strafbar (Art. 259 StGB). Je nach Situation können zudem weitere Tatbestände erfüllt sein, etwa Beschimpfung (Art. 177 StGB) oder Tätlichkeiten (Art. 126 StGB). Diskriminierende Äusserungen können auch eine Persönlichkeitsverletzung im Sinn von Art. 28 des Zivilgesetzbuches darstellen. 

Was können Betroffene tun?

Wenn Menschen von Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt betroffen sind, steht ihre Sicherheit an erster Stelle. In akuten Notlagen sollen Betroffene sofort die 112 oder 117 wählen.

Wer eine Anzeige erstatten möchte, kann sich an jede beliebige Polizeiwache oder direkt an die Staatsanwaltschaft wenden.

Kritische Situation als Zeugin oder Zeuge beobachtet?

Auch für Zeuginnen und Zeugen gilt: Zivilcourage bedeutet, hinzuschauen und Haltung zu zeigen, ohne die eigene Sicherheit zu gefährden. Bei Gewalt oder Bedrohung ist es wichtig, die 112 oder 117 zu rufen und – wenn möglich – gezielt umstehende Personen um Unterstützung zu bitten.

In weniger gefährlichen Situationen kann bereits viel bewirkt werden, indem man ruhig bleibt, Präsenz zeigt und der betroffenen Person signalisiert: «Ich bin da.»

Wie Zeuginnen und Zeugen eingreifen können, hängt von der jeweiligen Situation ab:

  • Sicherheit zuerst: Abstand kann helfen, die Lage zu beruhigen. Wird es gefährlich, sollte man sich aus der Situation entfernen.
  • Ruhig bleiben und deeskalieren: Ein sachlicher Ton und Ich-Botschaften («Ich finde das verletzend») setzen klare Grenzen, ohne weiter zu provozieren. Auf Beleidigungen, Sarkasmus oder Auslachen verzichten.
  • Direkt oder indirekt handeln: Je nach Lage kann man die Tatperson ansprechen oder Unterstützung holen, etwa durch Mitarbeitende, Lehrpersonen oder Vorgesetzte.
  • Ablenken und nachfragen: Manchmal entschärft eine Ablenkung die Situation. Wichtig ist, danach das Gespräch mit der betroffenen Person zu suchen.
  • Nach dem Vorfall reagieren: Ein kurzes, respektvolles Nachfragen («Geht es dir gut? Brauchst du etwas?») zeigt Solidarität und stärkt Betroffene.

Betroffene unterstützen

  • Zuhören und ernst nehmen: Betroffene zweifeln oft an sich. Eine klare Haltung wie «Das war nicht in Ordnung» kann entlasten. Anschliessend geht es darum, Sicherheit herzustellen – etwa durch Abstand, Begleitung oder Ruhe.
  • Unterstützung aufzeigen: Besonders online kann es sinnvoll sein, Beweise zu sichern (Screenshots, Notizen, Zeitangaben) und auf Melde- oder Beratungsstellen hinzuweisen. Entscheidend bleibt: Die betroffene Person bestimmt selbst, wie es weitergeht.

Was tut die Kantonspolizei Bern?

Die Kantonspolizei Bern engagiert sich bereits seit mehreren Jahren gegen Hassdelikte und Diskriminierung, ist präventiv und aufklärend tätig und fördert die Zusammenarbeit und den Dialog mit verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren. Dazu gehören unter anderem die Erarbeitung von Informationsmaterialien, interne Schulungen für Mitarbeitende und die Teilnahme an interdisziplinären Fachveranstaltungen und Netzwerktreffen.

Gemeinsam mit über 30 Religionsgemeinschaften, unabhängigen Organisationen, Behörden, Bildungsinstitutionen und weiteren Partnerinnen und Partnern hat die Kantonspolizei Bern die Initiative «Gemeinsam gegen Hass» gestartet. Ziel ist es, dieses Thema entschieden und breit abgestützt anzugehen und Hasskriminalität in jeder Form deutlich und unmissverständlich entgegenzutreten. Die Vielfalt im Kanton Bern wird gewürdigt und Mitmenschen werden ermutigt, für Toleranz, Respekt und ein friedliches Zusammenleben einzustehen.

Mehr über die Initiative «Gemeinsam gegen Hass» sowie weitere Tipps, Unterlagen und eine Liste mit Melde-/Infostellen unter www.police.be.ch/hatecrime

Die Kantonspolizei Bern macht bei Aktionswoche mit

Vom 21. bis 28. März 2026 findet in der Stadt Bern die Aktionswoche gegen Rassismus statt. Dieses Jahr liegt der Fokus auf dem Bereich «Freizeit». Die Kantonspolizei Bern beteiligte sich am 26. März 2026 mit dem Workshop «Gemeinsam gegen Hassdelikte». Geleitet wurde der Abend von Michelle Kaser, Co-Leiterin des Rechtsdienstes, sowie Michèle Seewer von der Fachstelle Brückenbauer der Kantonspolizei Bern.

Rund 25 Personen nahmen am Workshop teil, darunter sowohl von Rassismus betroffene als auch nicht betroffene Personen. Michelle Kaser und Michèle Seewer zeigten anhand von Fallbeispielen die rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten auf. Der Austausch mit den Teilnehmenden war dabei ein wichtiger Bestandteil des Abends.

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