Verkehrsunfall – kleines Handbuch für den Ernstfall

Viele Menschen werden irgendwann in ihrem Leben auf irgendeine Art in einen Verkehrsunfall verwickelt. Doch was tun, wenn es tatsächlich so weit kommt? Hier erläutern wir die wichtigsten Verhaltensweisen und erklären, wann die Polizei zwingend beigezogen werden muss.

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, müssen die Beteiligten sofort anhalten. Die Schuldfrage ist hierbei noch nicht relevant. Auch die geschädigte Partei darf den Unfallort nicht vorzeitig verlassen, da sie sich sonst des pflichtwidrigen Verhaltens schuldig machen würde und gemäss Strassenverkehrsrecht strafrechtlich verfolgt würde.

Falls Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Anhalten
  2. Sich sichtbar machen: Warnblinker und Abblendlicht einschalten
  3. Überblick verschaffen:
    1. Wie viele Fahrzeuge und Personen sind am Unfall beteiligt?
    2. Gibt es Verletzte?
    3. Besteht Brandgefahr?

Was sollte ich zwingend vermeiden?

Nachdem Sie sich eine Übersicht verschafft haben, folgt die Absicherung der Unfallstelle. Dazu stellen Sie das Pannendreieck mindestens 50 Meter, auf Strassen mit schnellem Verkehr mindestens 100 Meter hinter dem Fahrzeug auf. Ziehen Sie eine Leuchtweste an und betreten Sie die Fahrbahn zu Ihrem eigenen Schutz, wenn möglich, nicht mehr. Dies gilt besonders auf Autobahnen, um Folgeunfälle zu vermeiden.

Gibt es verletzte Personen, gilt es, diese, falls möglich, aus der Gefahrenzone zu bringen. Dann erfolgt die Alarmierung: Über den Notruf 112 (international) oder 117 (national) erreichen Sie die Polizei und damit Hilfe. Die Polizei leitet dann die weiteren notwendigen Schritte in die Wege wie beispielsweise die Alarmierung des Rettungsdienstes, das Aufbieten der Feuerwehr und des Abschleppdienstes usw.

Nachdem Sie die Polizei alarmiert haben, kümmern Sie sich weiter um allenfalls verletzte Personen. Verändern Sie die Unfallsituation so wenig wie möglich, da für die Ermittlung des Unfallherganges auch kleine Details relevant sein können.

Wann muss ich die Polizei zwingend beiziehen?

Bei sogenannten Bagatellunfällen besteht die Möglichkeit, dass die involvierten Parteien selbstständig ein europäisches Unfallprotokoll (EUP) ausfüllen. Dafür müssen folgende Punkte gegeben sein:

  • Niemand ist verletzt.
  • Die involvierten Parteien haben angehalten und befinden sich vor Ort.
  • Die Parteien sind sich über den Sachverhalt einig.
  • Es bestehen keine Verkehrshindernisse oder andere Gefahren wie z.B. Gewässerverschmutzung.

Falls einer oder mehrere dieser Punkte nicht erfüllt sind, muss die Polizei zwingend beigezogen werden. Selbstverständlich kann die Polizei im Zweifelsfall auch bei Bagatellunfällen beigezogen werden – wir helfen gerne.

Wo erhalte ich ein EUP und wie fülle ich es aus?

Das EUP können Sie bei Ihrer Versicherung oder möglicherweise auch bei Ihrem Garagisten beziehen. Es lohnt sich, immer ein Exemplar im Fahrzeug dabeizuhaben.

Folgen Sie den Nummern auf dem Formular und tragen Sie so viele Informationen wie möglich ein. In der Mitte sind sämtliche passenden Begebenheiten anzukreuzen, und das leere Feld dient für eine rudimentäre Skizze. Vergessen Sie nicht, dass beide beteiligten Parteien das ausgefüllte Formular unterschreiben müssen. Zum Schluss werfen Sie noch einen Blick auf die Rückseite, wo ergänzende Angaben eingetragen werden können.

Es bestehen genügend Durchschläge für beide Beteiligten und die entsprechenden Versicherungen. Sind mehr als zwei Parteien in einen Unfall verwickelt, ist ein zusätzliches Formular auszufüllen.

Wie geht es weiter, wenn die Polizei kommt?

Die Polizei ermittelt die Unfallursache und rapportiert den Unfall an die zuständigen Stellen. Das Unfallaufnahmeprotokoll (UAP), mit dem sämtliche relevanten Daten erhoben werden, wird an die Staatsanwaltschaft und an das zuständige Strassenverkehrsamt übermittelt. Diese entscheiden über die Schuldfrage und/oder allfällige administrative Massnahmen.

Weiter erhalten die Unfallbeteiligten eine Unfallmeldung, die nach dem Unfall an die zuständigen Versicherungen zu senden ist. Hierbei ist wichtig, dass Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug erst reparieren lassen, wenn die zuständige Versicherung die Zusage gibt.

Seite teilen

5 Kommentare

  1. Sonja Schwarz

    was passiert wenn mann unter Schock von der Unfallstelle wegfährt? Gilt das auch als Fahrerflucht?

    • Robin Hubacher

      Guten Tag
      Das widerrechtliche Verlassen einer Unfallstelle wird als pflichtwidriges Verhalten, wurden Personen verletzt oder getötet, als Fahrerflucht eingestuft. Anlässlich der Tatbestandsaufnahme durch die Polizei werden die angegebenen Gründe von Beteiligten, welche die Unfallstelle pflichtwidrig verlassen haben, aufgenommen und mit dem Verkehrsunfallrapport der Justiz übergeben. Diese entscheidet darüber, ob ein strafbares Handeln vorgelegen hat.
      Freundliche Grüsse
      Robin Hubacher
      Kantonspolizei Bern

  2. Kämpfer A.

    Guten Tag,
    Bei einem Selbstunfall, verursacht durch die Person welche das Fahrzeug lenkte, jedoch nicht Besitzer des Autos ist (da der Besitzer durch tragen eines Gipses am Arm sein eigenes Fahrzeug nicht lenken durfte) kam es zum Totalschaden am Auto. Insassen, darunter der Besitzer des Autos, und Fahrer wurden nicht verletzt. Unfallverursachende war die Lenkende Person, gilt es da nun, eine Schuldanerkennung zu formulieren? Ein Unfallprotokoll scheint schwer auszufüllen, weil es keine Angaben zu einem Selbstunfall gibt.
    Danke für Ihre Antwort,
    A. Kämpfer

    • Kommunikation/Communication

      Guten Tag
      Auf Grundlage dieser Schilderung lässt sich die Sachlage nicht abschliessend beurteilen. Sie können sich gerne für eine Beratung auf einer Polizeiwache melden. So sind auch Rückfragen möglich und es lässt sich eher eine Einschätzung vornehmen.
      Freundliche Grüsse
      Kommunikation
      Kantonspolizei Bern

  3. Lucy

    Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag über die richtige Vorgehensweise im Falle eines Verkehrsunfalls! Während in einigen Fällen schnell klar ist, wer der Unfallverursacher ist, ist es in anderen Fällen schwieriger, dies zu beurteilen. Oft unterscheiden sich auch zwischen den Unfallbeteiligten die Ansichten darüber, wer die größere Schuld trägt. Schließlich geht es auch um die Frage, ob der verursachte Schaden am Auto von der Versicherung übernommen wird. Deshalb setzen viele Fahrer nach einem Autounfall auf einen unabhängigen Gutachter. [Anmerkung der Redaktion: URL aufgrund Werbung entfernt]

Schreiben Sie einen Kommentar

Wir sind sehr an einer offenen Diskussion interessiert, behalten uns aber vor, beleidigende Kommentare sowie solche, die offensichtlich zwecks Suchmaschinenoptimierung abgegeben werden, zu editieren oder zu löschen. Mehr dazu in unseren Kommentarregeln.

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus.