Wenn Nähe zur Bedrohung wird

Stalking ist, wenn zwei Menschen spazieren gehen und nur einer weiss davon. Was wie ein Witz klingt, ist keiner. Es beginnt selten mit Gewalt, sondern mit Aufmerksamkeit, die nicht erwünscht ist – und mit Nähe, die sich wie Kontrolle anfühlt. Für Aussenstehende wirkt dies oft harmlos. Für Betroffene markiert dies häufig den Beginn eines schleichenden Kontrollverlusts.

© Kantonspolizei Bern

Stalking bezeichnet ein systematisches und wiederholtes Nachstellen. Zum Beispiel, wenn jemand eine andere Person gegen deren Willen immer wieder kontaktiert, belästigt, verfolgt oder ihr unerwünschte Geschenke macht. Stalking zeigt sich meist nicht in einer einzelnen Handlung, sondern in einem Muster. Entscheidend sind die Wiederholungen und die Wirkung auf die betroffene Person. Was von aussen harmlos und banal erscheint, kann für Betroffene belastend und einschränkend sein. Sie fühlen sich beispielsweise ständig beobachtet, passen ihre Tagesabläufe an, meiden bestimmte Orte oder haben Angst vor weiteren Kontakten. Auch auf den digitalen Kanälen wie Instagram, Facebook und Co. können Nachrichten oder Kommentare Druck erzeugen.

Typische Erscheinungsformen von Stalking sind:

  • Wiederholte Kontaktaufnahmen – persönlich, telefonisch oder digital
  • Beobachten oder Verfolgen im privaten oder beruflichen Umfeld
  • Unerwünschte Nachrichten oder Geschenke
  • Bedrohungen oder das Verbreiten von Gerüchten
  • Cyberstalking über soziale Netzwerke

Der gemeinsame Nenner: die Missachtung von Grenzen. Einseitiger Kontakt ist kein harmloses Verhalten.

Neuer Straftatbestand ab 2026

Seit dem 1. Januar 2026 ist Stalking in der Schweiz als eigenständiger Straftatbestand im Strafgesetzbuch in Art. 181 b verankert. Strafbar macht sich, wer eine andere Person beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht und dadurch deren persönliche Lebensgestaltungsfreiheit erheblich einschränkt. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Die Strafverfolgung erfolgt auf Antrag der betroffenen Person. Das heisst, die Polizei wird nur tätig, wenn die betroffene Person eine Anzeige erstattet. Der neue Strafartikel verändert nicht alles – aber er schafft Klarheit. Er hilft, Muster früher zu erkennen, Risiken ernst zu nehmen und Grenzverletzungen nicht zu bagatellisieren und als «harmlos» oder «zufällig» abzutun. Wer sich bedroht oder eingeengt fühlt, hat das Recht, ernst genommen zu werden und Hilfe zu erhalten.

Warum sich Betroffene oft spät melden

Stalking bleibt oft lange unsichtbar. Es hinterlässt nicht zwingend sichtbare Tatorte, dafür aber oft ein Gefühl von Unsicherheit und eine Einschränkung der persönlichen Lebensgestaltung. Viele Betroffene zögern, sich an die Polizei zu wenden. Insbesondere dann, wenn aktuelle oder frühere Partnerinnen oder Partner involviert sind. Emotionale, soziale oder finanzielle Abhängigkeiten zu den Täterinnen und Tätern können zudem den entscheidenden Schritt, sich an die Polizei zu wenden, erschweren. Häufig besteht die Hoffnung, dass das Verhalten von selbst aufhört oder sich wieder normalisiert. Teils zweifeln die Betroffenen aber auch an der eigenen Wahrnehmung oder haben Angst, nicht ernst genommen zu werden.

Was tun bei Stalking?

Der wirksamste Schutz gegen Stalking ist ein konsequenter Kontaktabbruch. Auf Anrufe, Nachrichten oder E-Mails sollte nicht reagiert werden und es sollten keine Geschenke angenommen werden. Zudem ist es sinnvoll, das persönliche Umfeld zu informieren, damit Angehörige, Freunde oder Arbeitskolleginnen und -kollegen Bescheid wissen und unterstützen können. Wichtig ist auch eine sorgfältige Dokumentation aller Vorfälle: mit Datum, Uhrzeit, Ort sowie allfälligen Zeuginnen und Zeugen. Diese können später eine wichtige Grundlage für weitere Schritte bilden. Lassen Sie sich von einer Fachstelle beraten, z.B. von den Fachstellen Häusliche Gewalt und Stalking der Stadt Bern oder der Opferhilfe Bern.

Stalking beginnt leise. Mit dem neuen Strafartikel kann dagegen angegangen werden.

Seite teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Wir sind sehr an einer offenen Diskussion interessiert, behalten uns aber vor, beleidigende Kommentare sowie solche, die offensichtlich zwecks Suchmaschinenoptimierung abgegeben werden, zu editieren oder zu löschen. Mehr dazu in unseren Kommentarregeln.

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus.